Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 14.10.2020

Allgemeine Informationen

Diese AGB beziehen sich auf den Ankauf und Verkauf über die Website revendo.ch und alle Filialen der revendo AG (Güterstrasse 133, 4053 Basel, Schweiz). Die revendo AG behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB. Ankauf und Verkauf sowie weitere Begriffe aus dem Geschäftsverlauf werden in diesem Dokument aus der Sicht der revendo AG (nachfolgend nur revendo genannt) verwendet.

  1. Datenschutz
    1. Alle persönlichen Informationen, die über Formulare auf revendo.ch erhoben werden, sind ausschliesslich für den Versand, die Bezahlung und die Kommunikation zwischen der revendo und ihren Kunden da (Ausnahme I. 4.).
    2. Beim Besuch auf der Website von revendo werden automatisch bestimmte Informationen gespeichert, die nur für firmeninterne Zwecke (Ausnahme I. 4.) genutzt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
    3. Gesendete und erhaltene E-Mails werden ebenfalls von revendo für interne Zwecke gespeichert.
    4. Die folgenden angeforderten persönlichen Informationen (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sind erforderlich, um mit der Serviceanfrage fortzufahren. Wenn ein Dienst aufgrund einer Dienstverpflichtung eines Dritten angefordert wird, werden diese Informationen zu Verifizierungs- und Qualitätszwecken an den Dritten weitergeleitet, einschliesslich der Bestätigung der Leistungstransaktion und der Übermittlung einer Kundenumfrage. Mit Ihrer Unterschrift bzw. dem Akzeptieren dieser AGB erklären Sie sich mit dieser Übertragung und der Nutzung durch den Dritten für diesen Zweck einverstanden.
  2. Ankauf
    1. Beim Einsenden/Abgabe eines Mobiltelefons oder Macs werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Der Kunde ist jedoch selber verantwortlich, sensitive Daten auf dem eingesendeten Gerät selber zu löschen, da revendo keine Garantie übernimmt, das diese Daten Dritten oder einem Käufer zugänglich gemacht werden, wenn der Kunde die Löschung unterlässt.
      Die Haftung bei der Erbringung oder Ausführung der Dienstleistung von revendo wird im Rahmen von Art. 199 OR wegbedungen.
    2. Revendo löscht beim Ankauf jegliche Informationen auf den Geräten im Verfahren der Formatierung des Speichers, dies entspricht nicht einem sicheren löschen sämtlicher Daten. Auf Wunsch kann das sichere Löschen gegen die Entrichtung einer kostenpflichtigen Gebühr (Computer/Laptop: CHF 45, Smartphones/Tablets: CHF 25) von uns durchgeführt werden.
      Abschliessend wird ein Löschzertifikat ausgestellt.
    3. Das Porto beim Ankauf wird von revendo übernommen.
      1. Dies gilt für den Versand per Post und Velokurier. Andere Versandmethoden werden nur nach Absprache und dem Einverständnis von revendo übernommen.
      2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er bei einer Postlieferung die per E-Mail erhaltene Etikette der Schweizerischen Post auf das Paket klebt.
    4. Der im Verkaufsformular der Website, vor Ort, am Telefon oder per Mail errechnete Preis ist unverbindlich. Dieser Vorgang (sowie alle anderen Ankäufe vor Ort, Telefon oder Mail) ist eine Offerte des Verkäufers an revendo. Die Offerte kann nur berücksichtigt werden, wenn wir die Sendung innerhalb von 10 Tagen erhalten.
      1. Ein endgültiger Preis kann erst nach einer gründlichen Überprüfung des Gerätes berechnet werden.
        1. Eine Berechnung mit einer kurzen Kontrolle in einer unseren Verkaufs-/Ankaufsflächen kann zu einer anderen Offerte führen, sollte bei weiterführenden Überprüfungen Mängel auftreten. In diesem Fall wird der Verkäufer kontaktiert.
      2. Sollte der vom Verkäufer angegebene äusserliche Zustand oder die technischen Angaben nicht zutreffen, wird sich revendo mit einem Gegenangebot an den Verkäufer wenden.
        1. Bei ungeöffneten Geräten muss die originale Kaufquittung dabei sein, ansonsten wird die Frage Verpackung (Original) nur mit Ja beantwortet, d.h. der Ankaufswert fällt dementsprechend tiefer aus.
      3. Ist die iCloud-Aktivierungssperre (FMI) aktiv oder sind Android Geräte mit einem Google oder Samsung Account verknüpft und gesperrt oder können durch eine nicht gelöschte Sperre (Muster/PIN-Code) nicht weiterverwendet werden:
        1. Muss eine iCloud-Aktivierungssperre nachträglich online noch entfernt werden, kann revendo für den Mehraufwand CHF 40 verrechnen, d.h. vom Ankaufspreis abziehen.
          1. Anleitung zum Entfernen von Apple iCloud: https://support.apple.com/kb/ph2702?locale=en_US&viewlocale=de_DE
        2. Wurde «Mein iPhone suchen» unter iCloud nicht deaktiviert oder eine Sperre auf einem Android Gerät nicht entfernt, wird im Sinn von Art. 82 OR der Ankaufspreis nicht ausbezahlt.
        3. Android Geräte können nicht ohne weiteres aus der Entfernung gelöscht werden, d.h:
          1. Muss ein Google Konto per Fernzugriff gelöscht werden, wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 40 Ankaufspreis abgezogen.
          2. Andere Android Sperren, die nur persönlich entfernt werden können (z.B. Samsung oder ein Muster/PIN):
            1. Werden entweder direkt vom Kunden am Lagerort des Gerätes bei revendo entfernt
            2. Dem Kunden für die Entfernung gegen eine Aufwandsentschädigung von CHF 30 zugeschickt.
              1. Möchte der Kunde das Gerät nach der Entsperrung wieder an revendo verkaufen, kann er es auf eigene Kosten erneut zusenden (revendo AG, Güterstrasse 133, 4053 Basel) oder in einer Filiale vorbeibringen. Die Aufwandsentschädigung wird in diesem Fall vom Ankaufspreis abgezogen.
          3. Wenn das Gerät innerhalb von 20 Tagen Netto nach Ankauf immer noch mit der iCloud-Aktivierungssperre oder einer Android-Sperre gesperrt ist (aufgrund fehlender Mitarbeit/Rückmeldung von Seiten des Verkäufers), werden wir das Gerät nach Bezahlung der Aufwandsentschädigung (Versand, Bewertung, Kontrolle und Lagerung) zurückschicken. Diese Aufwandsentschädigung beträgt bis zu CHF 40.
          4. Ist nach 40 Tagen Netto die Aufwandsentschädigung nicht bezahlt, wird das Gerät entsorgt.
      4. Reagiert der Verkäufer trotz mehrfachen Kontaktversuchen (Mail oder Telefon) nicht auf ein Gegenangebot von revendo oder holt ein Gerät nach Absprache nicht ab, wird revendo das Gerät nach 90 Tagen dem Verkäufer zusammen mit einer Rechnung für die Aufwände (CHF 10 Bearbeitungsgebühr, CHF 9 Rückversand bei Smartphones/Tablets und CHF 35 Bearbeitungsgebühr, CHF 9 Rückversand bei Computern) zurückschicken.
      5. Bei übermässig mit Stickern beklebten Geräten, welche revendo angekauft werden, berechnen wir CHF 30 für die Reinigung. Diese werden bei nicht Verkauf zusätzlich erhoben und bei Verkauf vom Ankaufspreis abgezogen. Es ist daher im Interesse des Kunden, dass das Gerät unbeklebt an revendo übergeben wird.
      6. Sollte bei der Bewertung des Gerätes festgestellt werden, dass der Zustand (äusserliche Gebrauchsspuren, technische Daten, Modell und nicht erwähnte defekte wie z.B. Wasserschaden) welcher vom Kunde angegeben wurde, stark von der Bewertung von revendo abweicht, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10 (bei Smartphones/Tablets) bzw. CHF 35 (bei Computern/Laptops) verrechnet. Diese Bearbeitungsgebühr wird nur verrechnet, wenn der Kunde das Gerät final nicht an revendo verkaufen will. Des Weiteren wird dann im Falle einer Rücksendung eine Gebühr von CHF 9 für den Versand berechnet
      7. Durch die Auslösung der Zahlung oder die telefonische/elektronische (Mail) Zustimmung vonseiten revendo an den Verkäufer oder die telefonische/elektronische (Mail) Zustimmung vonseiten des Verkäufers an revendo, wechselt das Gerät endgültig in den Besitz von revendo.
      8. Möchte der Verkäufer ohne Grund von der Offerte zurücktreten, kann er dies telefonisch oder per E-Mail bekannt geben. Sollte der Versand bereits erfolgt sein, wird eine Bearbeitungsgebühr für Smartphones/Tablets von CHF 10 sowie CHF 9 Rückversand und bei Computern/Laptops CHF 35 sowie CHF 9 Rückversand erhoben. Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tagen nach Eintreffen des Produktes bei der revendo AG (4053 Basel, Güterstrasse 133). Ausnahme gibt es bei Geräten die Defekte aufweisen oder wenn Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme bestehen.
    5. Allfällige Transportschäden werden erst ab der Aufgabe an das für den Transport verantwortliche Unternehmen übernommen.
      1. Bei grösseren Geräten (iMac und Display) ohne Originalverpackung (inkl. originales Verpackungsmaterial innen) ist der Verkäufer selbst dafür verantwortlich, dass das Gerät für den Versand mit der Schweizerischen Post angemessen verpackt ist. Dies gilt auch für Pakete, die mehrere Produkte enthalten.
      2. Sollte bei den oben genannten Fällen ein Transportschaden entstehen und das Gerät unsachgemäss verpackt worden sein, wird der Schaden vom Ankaufspreis abgezogen.
      3. Für den Versand mit der Schweizerischen Post gibt es eine entsprechende Anleitung auf www.post.ch http://www.post.ch/post-startseite/post-geschaeftskunden/post-logistik/post-distribution-national/post-pakete/post-zusatzangebote-pakete/post-verpackung/post-paketversand.pdf
    6. Das offerierte Gerät muss vollumfänglich Eigentum des Verkäufers sein. Mit dem Akzeptieren der AGB und dem anschliessenden Abschluss des Ankauf-Vorganges bestätigt der Verkäufer diesen Sachverhalt.
    7. Der Verkäufer ist eine natürliche oder juristische Person mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
    8. Für Geräte, die teilweise oder vollumfänglich als defekt zu betrachten sind, ist i.d.R. eine detailliertere Prüfung notwendig. Mit der Abgabe oder dem Versand des Gerätes an revendo, autorisiert der Verkäufer revendo das Gerät nach Bedarf durch technische Veränderungen in einen testfähigen Zustand zu bringen. Revendo übernimmt keine Verantwortung für Schäden als Folge dieser Veränderungen.
  3. Verkauf
    1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und revendo kommt beim Akzeptieren der AGB zustande.
    2. Die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von revendo.
      1. Sollte der Kunde in Verzug geraten, ist revendo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Damit erlischt auch der Anspruch des Kunden auf die Ware.
    3. Reservierungen von Geräten im Laden können nur im Zusammenhang mit einer Anzahlung gemacht werden. Sollte das Gerät nicht gekauft werden, wird die Anzahlung in Form eines Gutscheins an den Kunden retourniert.
      1. Sollte eine Reservierung innert 7 Tagen abgeholt worden sein (bei einer Reservierung mit Filialinternen Geräte Verschiebung, zwei Wochen nach der Benachrichtigung, dass es in der entsprechenden Filiale angekommen ist), wird die Anzahlung automatisch in einen Gutschein umgewandelt und dem Kunden per Mail zugestellt. Die Reservierung wird im gleichen Zug aufgehoben und das entsprechende Gerät gelangt wieder in den Verkauf.
    4. Widerrufsrecht (Rückgaberecht): Bei einem Kauf in unserem Onlineshop oder in einer Filiale kann der Kunde den Artikel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe eines Grundes zurückgeben. Ein allfälliger Rückversand geht auf Kosten des Käufers.
      1. Wird ein als ungeöffnet verkaufter Artikel geöffnet zurückgegeben, kann er nicht vollständig rückerstattet werden.
        1. Wird er innerhalb von 14 Tagen geöffnet aber neuwertig zurückgegeben, erlauben wir uns 10 % bzw. ein Mindestabzug von CHF 10 von der Ware abzuziehen (abhängig vom Zustand der Ware).
      2. Sollten Schäden oder Gebrauchsspuren auftauchen, die durch den Kunden verursacht wurden, werden diese bei der Rückgabe mit dem Kaufpreis verrechnet.
      3. Das Rückgaberecht verfällt, wenn das Gerät mechanisch geöffnet oder manipuliert wurde.
      4. Das Rückgaberecht ist auf ein Gerät pro Kauf bzw. Bestellung beschränkt.
      5. Wurde das Gerät bereits eingerichtet (d.h. benutzt), kann es immer noch zurückgegeben werden. revendo wird in diesem Fall, je nach Konfiguration, für eine Neuinstallation bei Smartphones & Tablets CHF 39 bei Laptops & Computern CHF 69 berechnen.
      6. Es wird nur der Kaufpreis der Ware und nicht zusätzliche Kosten wie Porto oder Gebühren rückerstattet.
    5. Der Kunde erhält für sein gekauftes Gerät innerhalb der ersten 6 Monaten (nach Ablauf der 14 Tage Widerrufsrecht (Rückgaberecht)), die Option jederzeit sein Gerät für 70 % seines ursprünglichen Kaufpreises wieder an uns zu verkaufen, abzüglich CHF 39 bei Smartphones & Tablets und CHF 69 bei Laptops & Computern  für eine Neuinstallation.
      1. Wichtig: Falls sich der Zustand ändert erlauben wir uns einen zusätzlichen Abzug zu machen.
    6. Alle Angaben zu den Waren auf revendo.ch oder bei schriftlichen Angeboten sind unverbindlich.
      1. Fehler bei der Beschreibung, Abbildung oder Preisangabe sind vorbehalten.
      2. revendo kann jederzeit, ohne Angabe eines Grundes, die Verarbeitung der Bestellung abbrechen. Sie ist jedoch verpflichtet, dies dem Kunden mitzuteilen.
    7. Die Preise werden regelmässig dem Markt angepasst. revendo behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
      1. Die Preise sind in Schweizer Franken und inklusive Mehrwertsteuer.
      2. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
      3. revendo zählt darauf, dass der Kunde die Zahlung in einem angemessenen Zeitraum überweist. Die Firma behält sich das Recht vor, dem Kunden nach fünf Tagen eine Zahlungserinnerung zu schicken; nach zehn Tagen erfolgt eine erste Mahnung; nach 15 Tagen bekommt er eine letzte Frist von fünf Tagen; läuft die Frist ohne eine Nachricht des Kunden ab, kann revendo die Bestellung annullieren.
      4. revendo behält sich das Recht vor, Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.
    8. Die Lieferung erfolgt ausschliesslich in der Schweiz und Liechtenstein.
      1. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind ohne Gewähr.
      2. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich, auch bei Teillieferungen, auf Risiko des Kunden. Bei offensichtlichen Transportschäden suchen wir jedoch, wenn möglich, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.
      3. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden scheitern, kann revendo vom Vertrag zurücktreten. Bereits überwiesene Zahlungen werden zurückerstattet.
    9. revendo gibt, sofern nicht explizit anders vermerkt, beim Kauf eines gebrauchten elektronischen Produkte eine zwölfmonatige Garantie.
      Bei Reparaturen wird eine 90-Tägige-Garantie auf Ersatzteile vergeben.
      Sie beginnt in beiden Fällen mit dem Rechnungsdatum. Die Übertragung der Garantie auf Dritte ist ausgeschlossen.

      1. Mangelhafte Geräte werden innerhalb der Garantiefrist kostenlos repariert, ersetzt oder der Kaufpreis wird rückerstattet. Die Entscheidung liegt bei revendo und bedarf keiner weiteren Begründung. Der Regelfall ist die Reparatur des initialen Produktes. Sollte das nicht möglich sein wird revendo das Gerät behalten und es durch ein gleichwertiges ersetzen oder den bezahlten Betrag bis zum maximalen Kaufpreis erstatten.
        1. Bitte beachten Sie, dass bei einer Erstattung des Kaufpreises die Ware inklusive der mitgelieferten Zubehörteile (vollständig) retourniert werden muss. Sollten diese Zubehörteile fehlen, wird ein möglicher Rückzahlungsbetrag entsprechend gemindert.
        2. Im Falle einer Überweisung ins Ausland ggf. anfallende Kosten trägt der Käufer des Gerätes.
      2. Der Versand (an revendo.ch) bei einem Garantiefall erfolgt auf Kosten des Kunden.
      3. Ein Garantiefall hat keine Auswirkung auf die Garantiezeit, für diese ist nur das Rechnungsdatum beim Kauf ausschlaggebend. D.h. bei einem Austauschgerät beginnt die Garantiezeit nicht von neuem und verlängert sich nicht. Dasselbe gilt für eine Reparatur unter Garantie.
      4. Der Kunde erklärt sich mit der Annahme der AGB einverstanden:
        1. dass alle durch den Kunden vorgenommenen Änderungen oder Reparaturen ohne Zustimmung (mündlich oder schriftlich) durch revendo die Garantie aufheben;
        2. dass jegliche Schäden durch Dritteinwirkung (z.B. Fall- und Flüssigkeitsschäden) nicht durch die Garantie von revendo gedeckt sind. Verschleiss- und Gebrauchsspuren, sowie der natürliche Kapazitätsverlust bei Akkus fällt ebenfalls nicht unter die Garantie. Reparaturen dieser Mängel gehen daher auf Kosten des Kunden.
        3. Der Kunde ist in einem Garantiefall selbst verantwortlich, dass das Gerät innerhalb der Garantiezeit zu einer Geschäftsstelle von revendo kommt. Falls dies nicht möglich ist, kann revendo einen Garantieanspruch nicht gewährleisten.
      5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
        1. Die revendo AG unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.
        2. Gerichtsstand ist Basel, Schweiz.
  4. Zahlart Kauf auf Rechnung (POWERPAY)
    1. Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY). Mit der POWERPAY – Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen.
      MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von POWERPAY (powerpay.ch/de/agb). Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr und bei Teil- und Spätzahlung weitere Gebühren gemäss https://www.powerpay.ch/de/agb von POWERPAY anfallen.
      Folgend die Links zu den AGB:

      1. deutsch: https://www.powerpay.ch/de/agb
      2. français: https://www.powerpay.ch/fr/agb
      3. italiano: https://www.powerpay.ch/it/agb
  5. Geschenkkarte
    1. Guthaben kann nicht bar ausbezahlt werden.
    2. Gültig bis 2 Jahre nach der Aufladung.
  6. Akku-Garantie
    1. Themen rund um unsere spezifische Akku-Garantie werden in unseren „Häufigen Fragen“ behandelt:
      https://revendo.ch/haeufige-fragen/
  7. Nichtigkeit nach OR Art. 20, Absch. 2
    1. Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzunehmen ist, dass er ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre.

revendo AG
Basel, 14.10.2020

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